Fischbacher SV > Verein

Der Verein

Der Fischbacher Sportverein wurde 1909 gegründet und besteht aus den Sektionen Fussball und Wandern.

Mitglieder (Stand: April/2009):

  Damen Herren Gesamt
Fussball 20 76 96
Wandern 6 14 20
  26
90
116
Berichte

07.03.2010 20:56 von Dominik Vogt

KFA: Beratung Breitensportausschuss

Der Breitensportausschuss des KFA Bad Salzungen hatte am 25.02.10 zu einer Beratung der Vereine mit Alte Herren Spielbetrieb in die Gaststätte Green Horse eingeladen. Der Einladung waren 24 Gemeinschaften gefolgt, drei waren entschuldigt.

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04.03.2010 18:26 von Dominik Vogt

Mitgliedsbeiträge und Termine

Die einzelnen Sektionen und im Verein wird der Vorstand neu gewählt, gleichzeitig wird die Jahreshauptversammlung duchgeführt. Bitte haltet Euch folgende Termine frei: Sektion Wandern: 12.03.2010 19:00 Uhr Wanderhütte Sektion Fußball: 19.03.2010 20:00Uhr Haus der Vereine (Termin 2: 26.03.2010 20:00 Uhr Haus der Vereine) Vorstand: 17.04.2010 Haus der Vereine (Termin 2: 24.04.2010 Haus der Vereine)

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Vorstand

1. Vorsitzender

Martin Günzel
Siedlung 6
36452 Fischbach
0170 - 327035
martin.guenzel[äd]fsvonline.de

2. Vorsitzender

Dominik Vogt
Am Weinberg 10
36452 Fischbach
0160 - 5353985
dominik.vogt[äd]fsvonline.de

Schatzmeister

Antje Wolfram
Menzengraben 1b
36457 Stadtlengsfeld
0170 - 9087982

antje.wolfram[äd]fsvonline.de

 

Sektion Fussball:

Sektionsleiter

Sebastian Wolfram
Feldastrasse 6
36452 Fischbach
0175 - 2781520
sebastian.wolfram[äd]fsvonline.de

Stellvertreter

Detlef Vogt
Kirchstrasse 11
36452 Fischbach

Jugendwart

Klaus Eisenschmidt
Schulstrasse 8
36452 Fischbach
036966 - 7144

 

Sektion Wandern:

Sektionsleiter

Uwe Jung
Am Weinberg 4
36452 Fischbach
0160 - 5609512

Stellvertreter

Frank Arnrich
Mittelstrasse 3
36452 Fischbach

Kassenwart Wandern

Ulrike Arnrich
Mittelstrasse 3
36452 Fischbach

 

erweiterter Vorstand:

Sportwart

Jens Bönewitz
Markus Bischoff

Revisionskommission

Thomas Döhler
Andy Müller
Juliane Bühner
Sabine Rauch

Presse/Internet

Dominik Vogt

presse[äd]fsvonline.de

 

Johannes Salzmann

johannes.salzmann[äd]fsvonline.de

Satzung
§1 Name, Sitz und Zweck
Der Verein träge den Namen Fischbacher Sportverein e.V.
Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Salzungen unter der VR-Nummer 194 eingetragen und hat seinen Sitz in Fischbach.
Die Farben des Vereins sind, ROT-SCHWARZ-ROT.
Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung der Leibesübungen nach den Grundsätzen des Amateursportes, der Jugendpflege und der Verbundenheit der Mitglieder untereinander.
Der Verein ist politisch und konfessional neutral und steht allen Nationalitäten offen.
Der Verein verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§2 Erwerb der Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus aktiven und inaktiven Mitgliedern.
Mitglied kann jede natürliche Person werden.
Personen, die sich um die Sache des Sports oder um den Verein verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung unter Zustimmung von 2/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Ehrenmitglieder haben die Rechte und Pflichten ordentlicher Mitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit.

Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein Aufnahmegesuch zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe einer Ablehnung anzugeben. Bei der Anmeldung unterwirft sich jedes Mitglied den Bestimmung der gültigen Satzung und den Vorschriften des Vereinsrechts nach den §§ 21-79 BGB. Bei Eintritt erkennen die Mitglieder die Satzung an und entrichten die Aufnahmegebühr.

§3 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Auflösung des Vereins.

Die Austritterklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres möglich.

Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung vom Vorstand, aus dem Verein ausgeschlossen werden, wegen:

Nichterfüllen satzungsmäßiger Verpflichtungen oder Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins
Verstößen gegen die Interessen des Vereins
Unehrenhaften Handlungen sowie grob unsportlichem Verhalten
Nichtzahlung seiner finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein trotz zweimaliger, schriftlicher Mahnung.

Vor der Entscheidung über den Ausschluss hat der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Betroffenen mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zu geben. Gegen den Ausschluss steht dem Betroffenen kein Beschwerderecht zu.

§4 Beiträge
Der Mitgliederbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§5 Stimmrecht und Wählbarkeit

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an. Jüngere Mitglieder haben das Recht auf die Teilnahme an der Mitgliederversammlung.
Wählbar sind alle Mitglieder ab 18 Jahren.

§6 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:

1.Die Mitgliederversammlung
2.Der Vorstand


§7 Mitgliederversammlung
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr, voraussichtlich im vierten Quartal statt.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Die Bekanntgabe des Termins erfolgt durch Veröffentlichung im Vereinskasten, sowie in der örtlichen Presse (Stz, FW und Rhönbote). Außerdem wird der Termin in den Fachabteilungen in mündlicher Form von den Fachabteilungsleitern bekannt gegeben. Zwischen dem Tag der Bekanntgabe und dem Termin der Mitgliederversammlung muss eine Mindestfrist von 2 Wochen liegen.
Die Tagesordnung ist mit der Veröffentlichung im Vereinskasten bekannt zu geben.

Die Mitgliederversammlung ist verantwortlich für:
Entgegennahme der Berichte
Kassenbericht und Bericht der Revisionskommission
Entlastung des Vorstands
Wahlen
Satzungsänderungen
Ernennung von Ehrenmitgliedern

In der Mitgliederversammlung werden zwei dem Vorstand nicht angehörende Personen für die Dauer von zwei Jahren als Revisionskommission gewählt. Sie haben jährlich mindestens einmal die Kassengeschäfte zu prüfen. Das Ergebnis ist schriftlich dem Vorstand und mündlich in der Mitgliederversammlung mitzuteilen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist sie neu einzuberufen. Sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Anträge zur Tagesordnung sind nach Bekanntgabe des Versammlungstermins beim Vorstand schriftlich einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens fünf Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand vorliegen.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.
Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfasst. Die gefassten Beschlüsse sind zu protokollieren und durch den Protokollführer und den Vorstand zu unterzeichnen. Die Mitgliederversammlung ist stets einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn sie vom Vorstand einberufen wird, oder es 1/3 der Mitglieder unter Angabe der Gründe schriftlich beim Vorstand beantragt haben.

§8 Vorstand
Der Vereinsvorstand besteht aus:
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
3. Schatzmeister

Der erweiterte Vorstand besteht aus:
Fachabteilungsleitern
Jugendwart
Sportwart
Hauptkassierer

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Im Innenverhältnis wird der 1. Vorsitzende bei Verhinderung vom 2. Vorsitzenden sowie vom Schatzmeister vertreten. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins.

Insbesondere ist er zuständig für:
die Bewilligung der Ausgaben
die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
die Aufnahme, den Ausschluss und die Maßregelungen von Mitgliedern
alle Entscheidungen, soweit Vereinsinteressen berührt werden.

Der Vorstand ist einzuberufen, so oft es die Lage der Geschäfte erfordert, oder Mitglieder des Vorstandes es beantragen.
Der Schatzmeister trägt die Verantwortung für die Kassengeschäfte. Auszahlungen und Bankverbindlichkeiten bedürfen der Anweisung des Vorstandes.
Der Vorstand muss nach zweijähriger Tätigkeit von der ordentlichen Mitgliederversammlung neu gewählt werden. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben, die sich aus ihren Tätigkeitsbereichen ergeben.

§9 Abteilungen
Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Fachabteilungen. Fachabteilungsgründungen bedürfen eines Beschlusses des Vorstandes.
Die Fachabteilungen werden von den Fachabteilungsleitern und deren Stellvertretern geleitet.
Fachabteilungsleiter und Stellvertreter werden in der Fachabteilungsversammlung gewählt und leiten ihre Abteilungen für die Dauer von zwei Jahren. Die Fachabteilungsleiter sind vor der ordentlichen Mitgliederversammlung zu wählen. Wählt eine Fachabteilung bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung keinen Fachabteilungsleiter, so hat diese Fachabteilung keinen Anspruch auf Vertretung im erweiterten Vorstand. An den Fachabteilungsversammlungen darf der Vorstand beratend teilnehmen. Es ist Protokoll zu führen, vom Protokollführer und vom Abteilungsleiter zu unterzeichnen und an den Vorstand zu leiten.

§10 Finanzen
Die finanzielle Verwaltung obliegt dem Schatzmeister. Er ist zuständig für die satzungsgemäße Verwendung der Mittel. Die Finanzen des Vereins bilden sich aus den Aufnahmegebühren, den Mitgliedsbeiträgen, den Einnahmen aus dem Kioksbetrieb und den Einnahmen aus Veranstaltungen. Zuwendungen von öffentlichen Stellen und Spenden sind ebenfalls Bestandteile der Vereinsfinanzen. Einnahmen der Fachabteilungen aus Veranstaltungen sowie alle anderen Einnahmen sind beim Schatzmeister ordentlich abzurechnen und dem Vereinsvermögen zuzuführen. Schwarzkassen sind verboten.
Zuschüsse öffentlicher Stellen und Spenden werden laut Verwendungsnachweis zugeordnet.


§11 Mitarbeiterkreis
Dem Mitarbeiterkreis gehören:
der Vorstand
die Abteilungsleiter
die Übungsleiter
die Betreuer
die Schieds- und Kampfrichter

Der Mitarbeiterkreis soll je nach Bedarf zusammenkommen. Er wird vom 1. Vorsitzenden geleitet. Der Mitarbeiterkreis soll gewährleisten, dass alle Mitglieder über alle Geschehnisse informiert sind. Er hat die Aufgabe, bei allen besonderen Maßnahmen informativ und beratende als auch organisatorisch tätig zu werden.

§12 Maßregelungen
Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Anordnungen der Vereinsorgane verstoßen, können nach vorheriger Anhörung vom Vorstand folgende Maßnahmen verhängt werden:

Verweis
Zeitlich begrenzter Ausschluss vom Sportbetrieb und von Veranstaltungen des Vereins


§13 Rechtsmittel
Gegen eine Ablehnung der Aufnahme, und gegen Maßregelungen ist Einspruch zulässig.
Dieser ist binnen zwei Wochen, vom Zugang des Bescheides gerechnet, beim Vorstand einzureichen. Über den Einspruch entscheidet der Vorstand endgültig.

§14 Schlussbestimmungen
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, bei deren Einberufung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt ist und ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen. Eine Auflösung des Vereins muss erfolgen, wenn der Verein nur noch vom Vorstand verkörpert wird.
Das Vermögen des Vereins geht zur treuhänderischen Verwahrung an die Gemeinde Fischbach über und kann von der Gemeinde Fischbach in einer Anlageform verwaltet und zur Erhaltung der sportlichen Anlagen und Geräte verwandt werden.

Die Satzungsänderung wurde am 05.07.96 in der Mitgliederversammlung verlesen und erläutert und gegen 21.00 Uhr einstimmig beschlossen.